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Regierungsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 29.4.2026 den Regierungsentwurf des sog.Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) verabschiedet, welches in einigenPunkten von dem ursprünglichen Referentenentwurf abweicht. Hiermit soll ab 2027eine Stabilisierung der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenkasse erreichtwerden. Durch die Einführung einer Zuckerabgabe auf zuckerhaltige Getränke ineinem separaten Verfahren soll nun eine Entlastung des gesamten Pakets im Jahr2027 auf bis zu 16,3 Mrd. € erreicht werden und nicht mehr, wie zunächstvorgesehen, 19,6 Mrd. €. Die Abgabe soll zusätzlich die gesetzlicheKrankenversicherung entlasten. Die Einsparungen in der Krankenversicherungsollen bis zum Jahr 2030 auf bis zu 38,1 Mrd. € ansteigen.Eine zunächst angedachte Absenkung des Kranken- und Kinderkrankengeldes imlaufenden Arbeitsverhältnis ist nun nicht mehr vorgesehen. Bei Beendigung desBeschäftigungsverhältnisses soll allerdings eine Deckelung des Krankengeldes aufdie Höhe des Arbeitslosengeldes erfolgen. Neu eingeführt werden soll dieTeilarbeitsunfähigkeit und das Teilkrankengeld, dessen Nutzung jedoch von derZustimmung der Arbeitsvertragsparteien abhängig ist. Anderenfalls bleibt es beider bisherigen Regelung. Die Fristen für Reha- und Rentenanträge wurden auf vierWochen verkürzt.Ein Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung für familienversicherteEhegatten oder eingetragene Lebenspartner soll ab 1.1.2028 erhoben werden, undzwar in Höhe von 2,5 % des Bruttogehalts des Alleinverdieners anstatt derbislang vorgesehenen 3,5 %. Ausnahmen gelten bei der Betreuung von Kindern unter7 Jahren oder behinderten Kindern im Haushalt sowie bei der Pflege einesAngehörigen ab Pflegegrad 2. Rentner sollen ebenfalls von der Kostenpflichtausgenommen sein.Die Medikamentenzuzahlungen sollen merklich steigen, von mindestens 7,50 € aufbis zu 15 € pro Medikament. Auch die Zuzahlungen für Heilmittel und häuslicheKrankenpflege sollen auf 15 € steigen, für Hilfsmittel wird eineFestbetragsregelung eingeführt. Die Zuzahlungsbeträge werden sich künftigentsprechend der Grundlohnrate dynamisch gestalten. Auch die Zuzahlungen zuZahnersatz sollen steigen, die Härtefallregelung mit 100 % Zuschuss auf dieRegelversorgung sollen jedoch unverändert bestehen bleiben.Für bestimmte operative Eingriffe soll die Einholung einer fachlichenZweitmeinung vor dem Eingriff verpflichtend werden. Behandlungen in denBereichen Homöopathie und Anthroposophie werden auch nicht mehr erstattet.Die Jahresarbeitsentgeltgrenze soll ab 1.1.2027 außerordentlich um 3.600 €angehoben werden, das entspricht einer monatlichen Erhöhung derBeitragsbemessungsgrenze um 300 €, die dann künftig beitragspflichtig bleibensoll und nicht freigestellt wird. Für Versicherte, die lediglich aufgrund derbisherigen Grenze privat versichert sind, soll es eine Bestandsschutzregelgeben. Außerdem soll der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung im Rahmendes Minijobs von 13 % auf 17,5 % erhöht werden.
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