about us

News - Artikel

Achtung – Gefälschte “Rechnung” vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) imUmlauf

Achtung – Gefälschte “Rechnung” vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) imUmlauf
Warum eindeutig eine Fälschung?• IBAN aus Spanien (ES 10…) – Eine deutsche Behörde nutzt kein ausländischesKonto.• Unglaubwürdige Zahlungsstelle – „Zahlstelle BZST“ gibt es so nicht, genausowenig wie die angegebene Bankverbindung bei einer spanischen Bank (BICCAIXESBXXX).• Druckfehler & schwammige Formulierungen – etwa „Verwendungszweck: ZA6L W“.Offizielle Bescheide sind sprachlich und formal sauber.• QR-Code-Druck – Behörden verschicken üblicherweise klassischeÜberweisungsträger oder SEPA-Zahlungsaufforderungen, keine Girocodes.• Kurzfristiges Ultimatum & Drohkulisse – Typisch für Betrug: Sofort zahlen „umVollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden“. Was tun, wenn Sie so etwas bekommen?• Keine Zahlung leisten! Auf keinen Fall Geld überweisen.• Keine persönlichen Daten zurückschicken.• Vorfall an die örtliche Polizei oder direkt beim Bundeszentralamt für Steuern(BZSt) melden.• Warnung an Freunde & Familie, besonders an Personen, die mit Steuerbehördenwenig Routine haben. Hinweis: Das BZSt stellt keine Verspätungszuschläge per Rechnung aus. Dafür istimmer das zuständige Finanzamt verantwortlich – und das bucht Nachzahlungen perSteuerbescheid direkt vom Finanzamt-Konto.Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage vom Bundeszentralamt fürSteuern[https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html].
Juni 2025
|
Steuerrecht
News Kategorien