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Die Frühstartrente

Die Frühstartrente
Die sogenannte Frühstartrente soll in Deutschland eingeführt werden und daraufabzielen, Eltern bei der frühzeitigen Altersvorsorge ihrer Kinder zuunterstützen und hierdurch von Zinseszinseffekten zu profitieren. Hierdurch solldas Rentensystem für die Zukunft entlastet werden. Ob diese, wie zunächstangedacht, Anfang 2026 in Kraft treten kann, ist derzeit unklar, da bislang keinReferenten- oder Gesetzesentwurf vorliegt. Es soll eine Verknüpfung derFrühstartrente mit einer Reform der steuerlich geförderten privatenAltersvorsorge erfolgen.Kinder ab dem 6. Lebensjahr sollen offenbar ohne Antrag ein staatlichgefördertes Wertpapierdepot erhalten, in das zwischen dem 6. und 18. Lebensjahrmonatlich 10 € eingezahlt werden. Ab dem 18. Lebensjahr können dann durch dasnunmehr volljährige Kind ab 50 € bis zu 100 € monatlich in den Vertrageingezahlt werden. Anders lautende Vorschläge aus der Versicherungswirtschaftliegen vor.Bei einer angenommenen gewogenen Rendite von 6 % pro Jahr und ohne jeglicheeigene Einzahlungen ergibt sich laut nachfolgendem Beispiel 1 ein Rentenkapitalvon ca. 36.000 € bzw. über 20 Jahre eine monatliche Rente von 216 €. Im Beispiel2 wird ab dem 18. Lebensjahr von der Annahme ausgegangen, dass monatlich 100 €in den Vertrag eingezahlt werden, sodass sich zusätzlich zu dem staatlichenZuschuss ein Rentenkapital von ca. 374.000 € ergibt bzw. eihne monatliche Rentevon 2.200 €.Der Vertrag kann vor dem 67. Lebensjahr nicht aufgelöst und das Kapital auchnicht für andere Zwecke verwendet werden. Gesetzt den Fall, dasRenteneintrittsalter würde sich z. B. auf 70 Jahre erhöhen, würde sich imBeispiel 1 das Rentenkapital wegen der um 3 Jahre längeren Liegezeit geringfügigerhöhen, während es sich im Beispielsfall 2 durch die höheren Einzahlungen mehrerhöht. Zu dem Thema „Steuerpflicht der Erträge“ gibt es noch keine Aussage.Welche erbrechtlichen Vorstellungen der Gesetzgeber z. B. für den Fall des Todesdes Berechtigten vor (vollständigem) Bezug der Rente hat, ist noch nichtbekannt.Beispiel 1: Nur staatliche Förderung (ohne Eigenbeiträge) Einzahlung (6. bis 18.Lebensjahr) 1.440 € (10 €/Monat) Rendite 6,00 %/Jahr Zeitraum (18. bis 67.Lebensjahr) 49 Jahre Endvermögen ca. 36.000 € Rente 216 €/Monat über 20 JahreBeispiel 2: Staat + Eigenbeiträge (100 €/Monat ab 18) Einzahlung (6. bis 18.Lebensjahr) 1.440 € (10 €/Monat) eigene Einzahlungen (ab dem 18. Lebensjahr) 100€/Monat Gesamteinzahlung 60.240 € Rendite 6,00 %/Jahr Zeitraum (18. bis 67.Lebensjahr) 49 Jahre Endvermögen ca. 374.000 € Rente 2.200 €/Monat über 20 Jahre(4 % Rendite)
Dezember 2025
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Steuerrecht
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