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Vererben an den Hausarzt trotz berufsrechtlichen Verbots wirksam
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegenzugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht deshalb unwirksam ist, weil esgegen ein den Hausarzt treffendes berufsständisches Zuwendungsverbot verstößt.Die Vorschrift verbietet nur ein Verhalten des Arztes, dem es nicht gestattetist, Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oderanzunehmen. Nicht geschützt von diesem Verbot wird hingegen der zuwendendePatient oder die Erwartung seiner Angehörigen, diesen zu beerben. So verbietetes die im Grundgesetz geschützte Testierfreiheit des Patienten, ein zugunstendes behandelnden Arztes angeordnetes Vermächtnis wegen Verstoßes gegen dasberufsständische Zuwendungsverbot für unwirksam zu halten.
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