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Auffahrunfall nach Spurwechsel
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) hatte über einen Auffahrunfall aufder BAB 45 zu entscheiden. Ein Ford Ranger wechselte wegen einer Baustelle vonder linken auf die mittlere Spur, brach den Spurwechsel aber ab und kehrte aufdie linke Spur zurück, weil auf der mittleren Spur der Verkehr stockte. Dasvorausfahrende Fahrzeug bremste bis zum Stillstand, der Ford ebenfallskurzzeitig und das nachfolgende Fahrzeug fuhr daraufhin auf den Ford auf. DerSachschaden betrug rund 60.000 €.Normalerweise spricht bei Auffahrunfällen ein Anscheinsbeweis gegen denAuffahrenden. Dieser Anscheinsbeweis entfällt jedoch, wenn das vorausfahrendeFahrzeug einen bereits zur Hälfte vollzogenen Fahrstreifenwechsel plötzlichabbricht, wieder vor das nachfolgende Fahrzeug einschert und dort starkabbremst. In einem solchen Fall ist eine hälftige Haftungsverteilung (50:50)angemessen, entschieden die OLG-Richter.Unfallbeteiligte haften je zur Hälfte bei unmittelbarem Zusammenhang derKollision des auffahrenden Fahrzeugs mit einem abgebrochenen Spurwechsel desvorausfahrenden Fahrzeugs.
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