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E-Bike nach Sturz weiter genutzt – Haftung für Brand

E-Bike nach Sturz weiter genutzt – Haftung für Brand
Dass Lithium-Ionen-Akkus in Brand geraten können, dürfte vielen Menschen bekanntsein. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte aber nun die Frage zu klären, objemand im rechtlichen Sinne fahrlässig handelt, wenn er ein E-Bike nach einemleichten Sturz nicht von einer Fachwerkstatt auf Beschädigungen überprüfenlässt, sondern einfach weiternutzt.Passiert war Folgendes: Im März 2023 kam es zu einem Brand, bei dem ein Carportsowie angrenzende Gebäude beschädigt wurden. Insgesamt entstand ein Schaden vonknapp 140.000 €. Im Carport abgestellt war ein E-Bike der Mieterin desWohnhauses. Deren Sohn war im Januar mit dem E-Bike bei Glatteis gestürzt –sichtbare Schäden an Rad oder Akku waren aber nicht eingetreten.Der Wohngebäudeversicherer des Hauseigentümers regulierte den Schaden zunächst,forderte die Summe später aber zu einem Teil von der Haftpflichtversicherung derMieterin zurück. Die Versicherung vertrat die Auffassung: Der Akku hätte nachdem Sturz vorsorglich von einer Fachwerkstatt überprüft werden müssen.Jedenfalls hätte das E-Bike nicht unter dem Carport abgestellt werden dürfen.Bereits das Landgericht Oldenburg hatte entschieden, dass die Mieterin nichtfahrlässig gehandelt hatte und ihre Haftpflichtversicherung daher nicht zahlenmuss. Zwar hätten die Herstellerinformationen einen Hinweis darauf enthalten,dass Lithium-Ionen-Akkus keinen Stößen ausgesetzt werden dürfen und dass sie imFalle eines – eventuell nicht erkennbaren – Defekts in sehr seltenen Fällenunter ungünstigen Umständen in Brand geraten können. Allerdings sei dieserHinweis nicht mit einer Aufforderung verbunden gewesen, nach einem Stoß odereinem sonstigen Ereignis eine technische Prüfung durch eine Fachwerkstattvornehmen zu lassen. Der Nutzer eines E-Bikes müsse auch nicht von sich auseinen solchen Schluss ziehen.Dies sah das OLG im Ergebnis genauso. Im konkreten Fall habe die Mieterin nichtdamit rechnen müssen, dass der Akku in Brand geraten würde. Ein Brand sei nachHerstellerangaben ein sehr seltenes Ereignis. Zudem würden, so die OLG-Richterweiter, Lithium-Ionen-Akkus in zahlreichen Alltagsgegenständen verbaut, sodassVerbraucher grundsätzlich darauf vertrauen dürften, dass diese gefahrlos genutztwerden können.
Juni 2026
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