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Auslandsurlaub mit dem Kind trotz Widerspruch des anderen Elternteils
Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) hatte über folgenden Sachverhalt zuentscheiden: Die Mutter und der Vater eines zweijährigen Jungen leben getrennt.Der Junge lebt hauptsächlich bei der Mutter, soll aber auch mit seinem Vaterregelmäßig begleiteten Kontakt und Umgang haben. Die Mutter stammt ursprünglichaus Osteuropa und einige nahe Angehörige von ihr wohnen dort. Zusammen mit ihremSohn wollte sie dort über die Weihnachtsfeiertage 2025 ihre Verwandtschaft, dieGroßmutter und die Halbschwester des Jungen besuchen. Der Vater stimmte dieserAuslandsreise seines Sohnes nicht zu.Das OLG kam zu der Entscheidung, dass die Mutter die Befugnis hat, über dieDurchführung der Reise alleine zu entscheiden und erlaubte damit der Mutter diegeplante Reise. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei dergeplanten Auslandsreise zwar nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebenshandelt, wie dies bei einer gewöhnlichen Urlaubsreise der Fall wäre und über dievon einem Elternteil alleine entschieden werden kann. Es handelte sich bei derkonkret geplanten Reise nach Osteuropa vielmehr um eine Angelegenheit vonerheblicher Bedeutung für das Kind, der das andere Elternteil zustimmen musste.Im Sinne des Kindeswohls durfte die Mutter in diesem Fall die Entscheidung überden Antritt der geplanten Reise aber alleine treffen, da der Aufenthalt in demosteuropäischen Land die Entwicklung des Jungen unterstützt, seine eigeneIdentität zu erfahren. Durch die mütterliche Herkunft hat der Sohn engefamiliäre und kulturelle Verbindungen nach Osteuropa.
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