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Der neue Schufa-Score
Unternehmen sind grundsätzlich berechtigt, Bonitätsauskünfte bei der Schufaeinzuholen, sofern ein sog. berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches bestehtinsbesondere dann, wenn ein Unternehmen in Vorleistung tritt, etwa indem Warenoder Dienstleistungen vor der Bezahlung bereitgestellt oder Kredite gewährtwerden.Seit dem 17.3.2026 hat die Schufa zur Berechnung des Scores neue Regeln. Derneue Score basiert nun auf 12 Kriterien anstatt auf bisher über 200. Für jedesder nachfolgenden Kriterien werden Punkte vergeben, die in die Gesamtbewertungeinfließen. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher die Kreditwürdigkeit * Zahlungsstörungen * Alter des ältesten Bankvertrags * Alter der ältesten Kreditkarte * Alter der aktuellen Adresse * Alter des jüngsten Rahmenkredits * Anzahl von Anfragen und Abschlüssen für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen 12 Monaten * Anzahl Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen 12 Monaten * Ratenkredite in den vergangenen 12 Monaten * Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite * Kreditstatus * Immobilienkredite oder Bürgschaften * Vorliegen einer Identitätsprüfung
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