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Straßenverkehr – Sonderrechte von Einsatzfahrzeugen

Straßenverkehr – Sonderrechte von Einsatzfahrzeugen
Ereignet sich ein Unfall beim Linksabbiegen, spricht regelmäßig der typischeGeschehensablauf dafür, dass der Abbiegende seine besonderen Sorgfaltspflichtennicht beachtet hat.Besondere Anforderungen gelten, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht undMartinshorn im Verkehr unterwegs ist (hier: Katastrophenschutzeinsatz einerRettungshundestaffel). Solche Fahrzeuge dürfen in Notsituationen von denüblichen Verkehrsregeln abweichen, bleiben aber auf die Mithilfe der übrigenVerkehrsteilnehmer angewiesen. Diese müssen unverzüglich Platz schaffen, sobaldsich ein Einsatzfahrzeug nähert. Ob rechts ausgewichen oder besser angehaltenwerden muss, hängt von der konkreten Verkehrssituation ab. Maßgeblich ist, dassdas Fahrzeug mit höchster Priorität freie Bahn erhält.Kommt es dennoch zur Kollision und hat der Geschädigte besonders schwerwiegendgegen seine Pflichten verstoßen, etwa durch unachtsames Abbiegen und fehlendeReaktion auf das Einsatzfahrzeug, kann seine eigene Verantwortung so überwiegen,dass die Betriebsgefahr des Einsatzfahrzeugs vollständig zurücktritt.
Januar 2026
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