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Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay am Steuer verboten

Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay am Steuer verboten
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss v. 25.9.2025 in letzter Instanzentschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette am Steuer durch Autofahrer einerhebliches Bußgeld nach sich ziehen kann. Ein Kölner Autofahrer, der währendder Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette auf dem Touchdisplay geändert hatte,muss nun endgültig eine Geldbuße in Höhe von 150 € bezahlen und zusätzlich drohtihm noch die Eintragung eines Punktes in Flensburg. Eine E-Zigarette mitTouchdisplay ist ein Gerät mit „Berührungsbildschirm“ im Sinne derStraßenverkehrs-Ordnung.
Dezember 2025
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