about us

News - Artikel

Wohngebäude­versicherung – langsame Erdbewegungen sind kein versicherterErdrutsch

Wohngebäude­versicherung – langsame Erdbewegungen sind kein versicherterErdrutsch
Ein Hausbesitzer hatte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Nach demVersicherungsschein zählen zu den versicherten Gefahren u. a. „Erdsenkung,Erdfall, Erdrutsch“. Das versicherte Wohngebäude liegt an einem Hang. ZurHaustür führt ein gepflasterter Weg. Vor dem Haus befindet sich – wegen derHanglage auf Kellerniveau – die Garage. Zu der Garage und dem davoraufgestellten hölzernen Carport führt eine asphaltierte Zuwegung. Nun machte derHausbesitzer gegenüber der Wohngebäudeversicherung Versicherungsleistungen wegenvorhandener Rissbildungen u. a. in der betonierten Bodenplatte der Garage und imAsphalt der Zuwegung geltend.Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm entschieden zugunsten der Versicherung.Die Schäden an dem versicherten Objekt sind nicht durch eine versicherte Gefahrentstanden. Ist – wie hier – der bedingungsgemäß versicherte Erdrutsch definiertals „Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen“, verlangt dieKlausel in beiden Varianten einen mit den menschlichen Sinnesorganen erfassbarenVorgang und schließt daher solche Erdbewegungen aus, die sich für einenBeobachter unmerklich über einen längeren Zeitraum vollziehen.
August 2026
|
Allgemein
News Kategorien