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Alle Verkaufsstellen müssen Einweg-Vapes zurücknehmen

Alle Verkaufsstellen müssen Einweg-Vapes zurücknehmen
Die Einweg-Vapes werden von vielen Verbrauchern nicht als Elektroaltgerätewahrgenommen und daher fälschlicherweise über die Restmülltonne oder den GelbenSack/Gelbe Tonne entsorgt.Gelangen Einweg-Vapes in den Hausmüll können sie während der Sammlung oder inSortieranlagen beschädigt werden. Wird ein Lithium-Ionen-Akku gequetscht oderbeschädigt, kann er sich erhitzen und Feuer fangen. Bislang ist die Rückgabe beikommunalen Wertstoff- und Recyclinghöfen, bei Sammelstellen fürElektroaltgeräte, in größeren Super- und Drogeriemärkten mit Rücknahmesystemensowie in Elektronikfachmärkten möglich.Ab 1.7.2026 muss generell jede Verkaufsstelle, die Einweg-Vapes verkauft, dieausgedienten Geräte kostenlos zurücknehmen. Das betrifft nicht nurFachgeschäfte, sondern auch Kioske, Tankstellen und Tabakläden.Wichtig: Die Rückgabe ist nicht an einen Neukauf gekoppelt. Verbraucher könnenalte Geräte unabhängig davon abgeben, wo sie ursprünglich gekauft wurden.
Juli 2026
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