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Heckenhöhe – Regelung im Landesnachbarrecht

Heckenhöhe – Regelung im Landesnachbarrecht
In Hessen stritten zwei Grundstückseigentümer über eine Bambushecke, die aufeiner Aufschüttung entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze gepflanzt wurde.Diese Hecke erreichte eine Höhe von 6 bis 7 m. Der Nachbar forderte den Besitzerauf, sie auf 3 m zurückzuschneiden und künftig nicht über diese Höhehinauswachsen zu lassen. Er argumentierte, dass die Hecke aufgrund ihrer Höhenicht mehr als solche gilt und daher anderen Abstandsregelungen unterliegt.Die Frage, wer eine Hecke pflanzen darf, wie hoch sie sein darf und welchenAbstand sie zur Grundstücksgrenze einhalten muss, fällt in den Bereich desNachbarrechts der jeweiligen Bundesländer. Hecken sind im rechtlichen Sinnedefiniert als eine enge Aneinanderreihung gleichartiger Gehölze, die einengeschlossenen Eindruck als Einheit vermitteln.Auch wenn bestimmte Pflanzen – wie etwa Bambus – botanisch zu den Gräsernzählen, können sie in ihrer Erscheinung wie Sträucher wirken und sogar einenverholzenden Stamm aufweisen. In solchen Fällen sind sie rechtlich wie Gehölzezu behandeln, was bedeutet, dass sie grundsätzlich auch als Hecke gelten können.Hält ein Grundstückseigentümer bei der Bepflanzung die im jeweiligenLandesnachbarrecht vorgeschriebenen Grenzabstände nicht ein, kann dem Nachbarnein Anspruch auf Beseitigung der daraus resultierenden Eigentumsbeeinträchtigungzustehen. Dieser Anspruch wird regelmäßig durch den Rückschnitt der Pflanzenerfüllt.Für Hecken sieht z.B. das Hessische Nachbarrechtsgesetz einen solchenRückschnittanspruch ausdrücklich vor. Die dort geltenden Abstandsregelungenlauten: Hecken bis 1,2 m – Abstand 0,25 m; Hecken bis 2 m – Abstand 0,5 m;Hecken über 2 m – Abstand 0,75 m.Auch die Frage, von wo aus die Heckenhöhe zu messen ist, wenn die Bepflanzungauf einem höher gelegenen Grundstück erfolgt, hat der Bundesgerichtshof nungeklärt. Wird eine Hecke auf einem höher gelegenen Grundstück gepflanzt, ist dieHöhe grundsätzlich von der Stelle aus zu messen, an der die Pflanzen aus demBoden austreten. Erfolgt allerdings im zeitlichen Zusammenhang mit der Pflanzungeine künstliche Aufschüttung entlang der Grenze, ist das ursprünglicheGeländeniveau maßgeblich.
Mai 2025
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