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Abriss bei wesentlicher Abweichung von der Baugenehmigung
Wer von seiner Baugenehmigung abweicht, riskiert im schlimmsten Fall denkompletten Abriss. Damit ein Bauwerk noch als das ursprünglich genehmigteVorhaben gilt, müssen die wesentlichen Merkmale unverändert bleiben. Zu diesenMerkmalen gehören vor allem Standort, Grundfläche, Bauvolumen, Zweck, Höhe,Dachform und das äußere Erscheinungsbild.Ändern sich diese Punkte, kommt es darauf an, wie stark die Änderungen sind undob sie wesentliche Auswirkungen haben. Maßgeblich ist, ob durch die Änderungenneue rechtliche Fragen entstehen oder Interessen betroffen sind, die bei derGenehmigung bisher keine Rolle spielten.Wandhöhen sind besonders wichtig. Denn werden die Wände höher oder niedrigergebaut als genehmigt, lässt sich das nicht ohne großen Aufwand und massiveEingriffe in die Gebäudestruktur korrigieren. Deshalb ist eine Abweichung beider Wandhöhe fast immer entscheidend.Ein Teilabriss statt vollständiger Beseitigung ist nur möglich, wenn man dadurcheinen weitgehend legalen Zustand herstellen kann. Reicht ein Teilrückbau nichtaus, um das Bauwerk im Wesentlichen genehmigungskonform zu machen, darf dieBehörde den kompletten Abriss verlangen.
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