about us

News - Artikel

Mehrfamilienhäuser im Einfamilienhausgebiet möglich

Mehrfamilienhäuser im Einfamilienhausgebiet möglich
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen begründet derGebietsgewährleistungsanspruch regelmäßig kein Abwehrrecht gegenMehrfamilienhäuser in einem bisher durch Einfamilienhausbebauung geprägtenGebiet.Grundstückseigentümer haben es in bebauten innerstädtischen Wohngebietengrundsätzlich hinzunehmen, dass Grundstücke innerhalb des Rahmens baulichgenutzt werden, den das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht vorgeben, unddass es dadurch auch zu Einsichtnahmemöglichkeiten kommt, die in bebautenGebieten üblich sind. Vielmehr entspricht es in bebauten Gebieten dem Regelfall,dass aus den Fenstern – und auch von den Balkonen – eines Wohnhauses Blicke aufNachbargrundstücke geworfen werden können.
Dezember 2025
|
Allgemein
News Kategorien