about us
News - Artikel
Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters
Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtesInteresse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, sokann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen.Wird die Wohnung an mehrere Mieter vermietet, genügt es für einen Anspruch aufZustimmung zur teilweisen Untervermietung, wenn das berechtigte Interesse nurbei den Mietern besteht, die weiterhin in der Wohnung leben, nachdem einMitmieter dauerhaft ausgezogen ist. Im Falle des Auszugs eines Mieters haben dieverbleibenden Mieter den Wunsch, durch Untervermietung ihren Anteil an der Mietenach dem Auszug des Mitmieters zu reduzieren und so einen Wohnungsverlust zuvermeiden, was ein berechtigtes Interesse darstellt.Der Einwand, dass es durch eine Untervermietung für den Vermieter zu einem„erhöhten Räumungs- und Prozessaufwand“ kommen könnte, da sie – im Falle derBeendigung des Hauptmietverhältnisses und eines nicht freiwilligen Auszugs derUntermieterin – sowohl die Mieter als auch die Untermieterin auf Räumungverklagen müsste, zählte hier nicht.
News Kategorien
