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Lichtemissionen und Nachbarschutz

Lichtemissionen und Nachbarschutz
Bei der Beurteilung, ob „glänzende“ und damit wegen ihrer potentiellenStörwirkung nach einer örtlichen Bauvorschrift unzulässige Dachpfannen verwendetworden sind, ist eine durchschnittliche Empfindlichkeit zugrunde zu legen.Ob Licht von einem Grundstück für den Nachbarn noch zumutbar ist, hängt davonab, wie schutzwürdig und schutzbedürftig die Wohnbereiche des Nachbarn sind –sowohl drinnen (Wohnräume) als auch draußen (Terrassen, Gärten).Dabei spielt eine Rolle, ob der Nachbar sich ohne großen Aufwand und im Rahmendes Üblichen selbst schützen kann. Anders als bei Lärm oder Gerüchen kann mansich gegen Licht oft recht einfach schützen, z. B. durch Vorhänge, Jalousien,Hecken oder Rankgitter, ohne dass die Wohnqualität wesentlich leidet.Ausgangspunkt der Beurteilung der Zumutbarkeit ist hierbei, dass selbst dieVerwendung glasierter Dachziegel verbreitet und im Grundsatz nicht zubeanstanden ist. Die damit verbundenen Lichtreflexionen mögen gelegentlich alslästig empfunden werden, überschreiten jedoch im Regelfall nicht die Schwellezur Rücksichtslosigkeit.
November 2025
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