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Ehrenamtliche Tätigkeit im Museum nicht beitragspflichtig
Ein gemeinnütziger Verein, der ein Museum betreibt, zahlte 4 Personen, dieabwechselnd im Bereich des Einlasses und der Kasse tätig waren, 5 € pro Stunde.Die Deutsche Rentenversicherung bewertete die über der jährlichenEhrenamtspauschale von 720 € gezahlten Beträge als Arbeitsentgelt. Hierfürsollte der Verein sozialversicherungsrechtliche Beiträge nachzahlen.Das Sozialgericht wie auch das Hessische Landessozialgericht verneinten hingegeneine Beitragspflicht. Es liegt eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit vor.Bei der Zahlung handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung und keinArbeitsentgelt, für welches Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten wären.
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