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Gesetzliche Unfallversicherung – Beginn des Versicherungsschutzes

Gesetzliche Unfallversicherung – Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung entsteht erst mitdem objektiv erkennbaren Verlassen des häuslichen Lebensbereichs, also mit demDurchschreiten einer Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes. Das giltauch in Mehrfamilienhäusern.Eine Außentür eines Gebäudes ist nicht nur die klassische Haustür mit Klingelund Briefkastenanlage, sondern jede Außentür, durch die der häusliche Bereichverlassen werden kann. Eine Garage, die an das Wohngebäude angebaut oder alsTiefgarage in das Wohngebäude eingebaut ist und die durch einen direkten Zugangvom Wohngebäude aus zu erreichen ist, ist ein Teil des häuslichen Bereichs. DasGaragentor ist dann eine der Außentüren des Gebäudes, mit deren Durchschreitenoder Durchfahren der Versicherungsschutz beginnt.Stürzt also ein Arbeitnehmer auf der Treppe zur Garage – wie im entschiedenenFall – hat er noch keine Außentür durchschritten, er befindet sich also noch imhäuslichen Bereich, in dem kein Versicherungsschutz besteht.
Januar 2026
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