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Paarvergleich: Gleiche Arbeit – gleicher Lohn

Paarvergleich: Gleiche Arbeit – gleicher Lohn
Grundsätzlich haben Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger ArbeitAnspruch auf gleiches Entgelt. Verlangt eine Arbeitnehmerin gleiches Entgelt fürgleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgeltgeringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche odergleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass dieseBenachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist.Für die – vom Arbeitgeber zu widerlegende – Vermutung einerEntgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts genügt es, wenn die klagendeArbeitnehmerin darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass ihr Arbeitgebereinem anderen Kollegen, der gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, einhöheres Entgelt zahlt. Dabei ist für das Eingreifen der Vermutungswirkung wederdie Größe der männlichen Vergleichsgruppe noch die Höhe des jeweiligen mittlerenEntgelts beider Geschlechtsgruppen von Bedeutung.
Dezember 2025
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