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Unfallversicherung beim Mittagessen im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten

Unfallversicherung beim Mittagessen im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten
Wer im Homeoffice oder mobil arbeitet, steht nicht automatisch bei jedem Wegwährend der Arbeitszeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.Das hat das Hessische Landessozialgericht in zwei aktuellen Entscheidungenklargestellt.Im ersten Fall arbeitete eine Beschäftigte während der Corona-Pandemie aufWunsch ihres Arbeitgebers in ihrem Wohnhaus im Homeoffice. Bestimmte Arbeitstagewaren nicht vereinbart. Auf dem Weg zu einem Imbiss, bei dem sie sich in derMittagspause Essen holen wollte, stürzte sie und verletzte sich. Das Gerichterkannte den Unfall als Arbeitsunfall an. Die Arbeitnehmerin war in diebetriebliche Arbeitsorganisation eingebunden und befand sich auf einemversicherten Weg, der dem Erhalt ihrer Arbeitskraft diente.Anders entschied das Gericht im Fall eines Arbeitnehmers. Hier war eine täglicheArbeitszeit von 6 Stunden vereinbart und der Arbeitsort konnte frei gewähltwerden. Am Unfalltag arbeitete der Mann mobil auf der Terrasse eines Kollegenund holte in der Mittagspause Essen. Als er anschließend auf dem Weg zurück zurTerrasse stürzte, bestand kein Versicherungsschutz. Nach Auffassung des Gerichtsstand hier die private Nahrungsaufnahme im Vordergrund, zudem war derArbeitnehmer nicht in gleicher Weise in betriebliche Abläufe eingebunden.Entscheidend ist daher stets, ob der Weg zum Mittagessen in einem ausreichendenZusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht und durch betriebliche Vorgabenoder Abläufe geprägt ist.Hinweis: In beiden Fällen sind Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig.
August 2026
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