about us
News - Artikel
Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch Kurzarbeitsvereinbarung
Die Einführung von Kurzarbeit bewirkt eine Herabsetzung der arbeitsvertraglichgeschuldeten und betriebsüblichen Arbeitszeit, mit der eine proportionaleVerkürzung der vertraglich geschuldeten Arbeitsvergütung einhergeht. Für dieDauer der Kurzarbeit wird die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ganz oderteilweise ausgesetzt. Diese Veränderung greift in das grundsätzliche Prinzipein, dass für geleistete Arbeit eine entsprechende Vergütung zu zahlen ist –insbesondere dann, wenn der Entgeltanspruch bereits unabhängig davon gekürztwerden soll, ob überhaupt Kurzarbeitergeld bewilligt wurde.Im Hinblick auf die existenzsichernde Funktion des Arbeitsentgelts geht es zuweit, wenn sich der Arbeitgeber vorbehält, die Arbeitszeit ohne Einhaltung einerAnkündigungsfrist „wöchentlich anzupassen“ sowie die Kurzarbeit „sofort“abzubrechen und den Arbeitnehmer „jederzeit zur Wiederaufnahme der vollenTätigkeit zurückrufen“ zu können.Ferner müssen Regelungen zur Einführung von Kurzarbeit in AllgemeinenGeschäftsbedingungen deren voraussichtliches Enddatum nennen.
News Kategorien