about us

News - Artikel

Gesetzlicher Mindestlohn – Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Gesetzlicher Mindestlohn – Keine Erfüllung durch Firmenwagen
Der gesetzliche Mindestlohnanspruch kann durch die Überlassung einesFirmenwagens nicht er-füllt werden. Das Mindestlohngesetz verlangt eine Zahlungvon Geld. Ein Firmenwagen kann nicht zur Erfüllung der Mindestlohnpflichtangenommen werden.Ein Arbeitgeber muss also zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagensbereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf dengesetzlichen Mindestlohn zahlen, da durch die Überlassung eines Firmenwagens derMindestlohnanspruch nicht erfüllt wird. Mit seiner vom Gesetz angeordnetenEntstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nichtdurch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträgeabgegolten.So hat bereits das Bundesarbeitsgericht 2016 entschieden, dass der Anspruch aufden gesetzlichen Mindestlohn erst erfüllt ist, wenn die für den Kalendermonatgezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikationder Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit demgesetzlichen Mindestlohn ergibt.
Februar 2026
|
Allgemein
News Kategorien