about us

News - Artikel

Reisevermittlungsportal – Informationspflicht zum Transitvisum

Reisevermittlungsportal – Informationspflicht zum Transitvisum
In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (OLG) entschiedenen Fallvermittelte eine Online-Buchungsplattform Pauschal- undEinzelreisedienstleistungen anderer Anbieter. Vertragspartner der Verbraucherwerden die von ihr vermittelten Anbieter. Der Reisevermittler informierte dieVerbraucher auf seinem Portal aber nicht über evtl. notwendigeDurchreiseautorisierungen.Findet ein Buchungsprozess für eine Reise ausschließlich über einVermittlungsportal statt, ist der Vermittler verpflichtet, alle für dieAuswahlentscheidung wesentlichen Informationen auf seinem Portal zur Verfügungzu stellen. Dazu zählt der Hinweis auf eine etwaig erforderlicheDurchreiseautorisation (hier: ESTA) im Fall eines Zwischenstopps in einemDrittland (hier: USA). Das OLG hat ein Reisevermittlungsportal verpflichtet, eszu unterlassen, derartige Reisevermittlungen ohne Hinweis anzubieten.Der Durchschnittsverbraucher benötigt jedenfalls einen pauschalen Hinweis aufein mögliches Erfordernis. So denkt er u.U. bei einer Flugbuchung möglicherweisean Visumserfordernisse im Zielland, nicht aber an Durchreiseautorisierungen fürreine Zwischenstopps.Gerade die Durchführbarkeit der Reise spielt bei der Auswahl und Entscheidungfür die eine oder andere Flugroute eine Rolle. Denn z.B. bei einem kurzfristigenReiseantritt ist es ihm ggf. unmöglich, in der verbleibenden Zeit noch einDurchreisevisum zu beantragen. Auch die mit einem solchen Visum verbundenenKosten beeinflussen i.d.R. die Auswahlentscheidung.
Mai 2025
|
Allgemein
News Kategorien