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Lärmschutz-Ausnahme für Public Viewing bei Fußball-WM

Lärmschutz-Ausnahme für Public Viewing bei Fußball-WM
Der Bundesrat hat am 8.5.2026 einer Regierungsverordnung zugestimmt, diebefristete Ausnahmen vom Lärmschutz für das sog. Public Viewing vorsieht. Damitsind bei der anstehenden Fußball-WM öffentliche Liveübertragungen unter freiemHimmel bis spät in die Nacht möglich. Die Ausnahmeverordnung eröffnet denzuständigen kommunalen Genehmigungsbehörden für einige Wochen zusätzlicheMöglichkeiten, Public Viewing-Veranstaltungen trotz bestehender Einschränkungenzu genehmigen. Dabei sollen sie im Rahmen ihrer Entscheidungen das öffentlicheInteresse an Liveübertragungen gegen die Belange des Anwohnerschutzes abwägen –insbesondere bei Spielen mit spätem Anpfiff. Die Verordnung gilt bis zum31.7.2026.Anmerkung: Findet das Public Viewing im Rahmen einer privaten Veranstaltungstatt (z. B. auf der Terrasse), gelten die Immissionsschutzvorschriften derLänder.
Juni 2026
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