about us
News - Artikel
Recht eines Reisenden bei Flugverspätung
Bald ist es wieder soweit, die Sommerferien beginnen und damit auch dieHauptreisezeit. Doch nicht immer läuft alles nach Plan und es kommt leider immerwieder zu Flugverspätungen oder sogar Flugannullierungen.• Flugverspätung: Passagieren, die die Zeit am Flughafen überbrücken müssen,weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung undFlugentfernung u.a. sog. Betreuungsleistungen anbieten. Zu diesen Leistungenzählen beispielsweise Mahlzeiten und Getränke, die in einem angemessenenVerhältnis zur Wartezeit stehen müssen; ggf. auch die Unterbringung in einemHotel, wenn sich der Abflug auf den folgenden Tag verschiebt. Auch für die Fahrtzum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline sorgen.Betreuungsleistungen stehen Passagieren zu, wenn folgende Verspätungen erreichtwerden: Kurzstreckenflüge (bis 1.500 km) mindestens 2 Stunden Verspätung Mittelstreckenflüge (1.500 bis 3.500 km) mindestens 3 Stunden Verspätungund Langstreckenflüge (über 3.500 km) mindestens 4 Stunden VerspätungNeben diesen Betreuungsleistungen haben Reisende ab einer Ankunftsverspätung vondrei Stunden oder mehr einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die sog.Ausgleichsleistungen. Die Höhe der Entschädigung (250 bis 600 €) richtet sichebenfalls nach der Flugentfernung. Ein Anspruch besteht allerdings nicht, wennaußergewöhnliche Umstände vorliegen, etwa bei extremen Wetterbedingungen, dieden Abflug verhindern.Anmerkung: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, diese Gründe nachvollziehbarund belegbar darzulegen – allgemeine oder pauschale Aussagen genügen hierbeinicht.• Flugannullierung: Wird ein Flug durch die Airline gestrichen, greift auchdie EU-Fluggastrechteverordnung. Betroffene haben in diesem Fall Anspruch aufdie bereits erwähnten Betreuungs- und Ausgleichsleistungen. Zudem können siewählen zwischen einer Ersatzbeförderung zum Zielort oder der Rückerstattung desTicketpreises, die innerhalb von sieben Tagen erfolgen muss.Wer sich für die Erstattung entscheidet, tritt vom Beförderungsvertrag zurückund hat dadurch keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung oderBetreuungsleistungen.Welche Ansprüche im Einzelnen bestehen, hängt auch vom Zeitpunkt der Informationüber die Annullierung ab. Bei einer Mitteilung mindestens 14 Tage vor Abflugbesteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Wird später informiert, geltenbestimmte Vorgaben für die angebotene Ersatzbeförderung. Werden diese nichterfüllt, bleibt der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehen.Hinweis: Eine Vorverlegung des Fluges um mehr als eine Stunde wird rechtlich alsAnnullierung gewertet – mit den entsprechenden Rechten für Reisende.
News Kategorien