about us

News - Artikel

Reisemängel – volle Erstattung des Reisepreises trotz erbrachter Teilleistungen

Reisemängel – volle Erstattung des Reisepreises trotz erbrachter Teilleistungen
Auch wenn einzelne Reiseleistungen erbracht wurden, kann dem Reisenden bei nichtordnungsgemäßer Vertragserfüllung dennoch ein Anspruch auf vollständigeErstattung zustehen. Dies ist der Fall, wenn die mangelhafte Erbringung vonReiseleistungen so schwerwiegend ist, dass die Pauschalreise zwecklos wird, unddie Reise für den Reisenden nicht mehr von Interesse ist. Zu dieser Entscheidungkamen die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei polnische Urlauberreisten für einen All-inclusive-Aufenthalt in einem Fünfsternehotel nachAlbanien. Bereits am Tag nach der Ankunft begann der von Behörden angeordneteAbriss der Hotel-Schwimmbecken. Diese Arbeiten dauerten vier Tage, jeweils von7.30 Uhr bis 19.30 Uhr und führten zum vollständigen Abriss der Schwimmbecken,der Strandpromenade sowie des gepflasterten Abstiegs zum Meer. Ferner musstensie in langen Schlangen anstehen, um ihre Mahlzeiten zu erhalten, und zu Beginnder Essenszeiten zu den Mahlzeiten erscheinen, da die Zahl der verfügbarenMahlzeiten begrenzt war. Überdies entfiel das Snackangebot am Nachmittag.Zusätzlich starteten kurz vor Reiseende neue Bauarbeiten zur Aufstockung desHotels um ein weiteres Geschoss. Die Reisenden forderten daraufhin vor einemGericht die volle Erstattung des Reisepreises sowie Schadensersatz.Ob sie darauf nach dem Urteil des EuGH einen Anspruch haben, hat das nationaleGericht zu prüfen.
Januar 2026
|
Allgemein
News Kategorien