about us
News - Artikel
Behördenfehler bei der Fahndungsausschreibung eines Reisepasses – Gemeindehaftet für gescheiterte Auslandsreise
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Inhaber eines Reisepasses vonder Gemeinde, als zuständiger Passbehörde, verlangen kann, Aufwendungen für eineAuslandsreise zu ersetzen, die er nicht durchführen konnte, weil sein Passaufgrund von amtspflichtwidrigen Versäumnissen der Gemeindemitarbeiter noch zurFahndung ausgeschrieben und ihm deshalb die Einreise in das Zielland verweigertwurde.Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde: Ein Mann meldete bei derGemeinde im August 2022 den Verlust seines Reisepasses und beantragte dieAusstellung eines neuen. Nach seinen Angaben fand er den Pass noch am selben Tagwieder und teilte dies der Gemeinde umgehend mit.Weiter führte er aus, dass er im Februar 2022 für sich und seine Ehefrau eine20-tägige Reise im November 2022 nach Neuseeland buchte. Im Oktober 2022informierte ihn sein Reisebüro, dass der für die USA im ESTA-Verfahrenbeantragte Transit über San Francisco von den amerikanischen Behörden abgelehntwurde. Der Hinflug nach Neuseeland wurde deshalb über Dubai und Melbourneumgebucht. In Melbourne wurde ihm jedoch aufgrund des noch zur Fahndungausgeschriebenen Passes die Ein- und damit die Weiterreise nach Neuseelandverweigert, sodass er seine Reise nicht durchführen konnte.Der Mann war der Auffassung, dass die Mitarbeiter der Gemeinde es versäumthätten, das Wiederauffinden des Reisepasses im Passregister einzutragen und eineentsprechende Mitteilung an die zuständige Polizeibehörde weiterzuleiten, damitdiese ihrerseits die Löschung im INPOL-Fahndungssystem und im SchengenerInformationssystem veranlasste. Die Pflichtverletzung der Behörde führte dazu,dass die Fahndung nach dem Reisepass nicht aufgehoben wurde, der Hinflugverschoben werden musste und die Einreise nach Neuseeland scheiterte. DasGericht sprach dem Mann die Erstattung des Reisepreises (ca. 13.000 €) zu.
News Kategorien
