about us
News - Artikel
Verpasster Flug nach Pkw-Anreise zum Flughafen
In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) entschiedenen Fall buchteeine Frau eine Hawaii-Reise mit Abflug vom Flughafen Hamburg um 6:45 Uhr undschloss dazu eine Reiserücktrittsversicherung ab (Kostenersatz bis 6.500 € proPerson bei notwendiger und unvermeidbarer Stornierung). Am Reisetag startete sieum 4:00 Uhr in Kiel mit einem Mietwagen. Wegen einer mehr als zweistündigenVollsperrung nach einem Unfall erreichte sie den Flughafen erst um 6:30 Uhr undverpasste den Flug. Sie forderte daraufhin die Erstattung zusätzlicherReisekosten von ca. 9.000 €.Es besteht keine Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung, wenn der Flugaufgrund einer Anreise mit dem Pkw ohne ausreichenden zeitlichenSicherheitspuffer zum Flughafen verpasst wird. Bei der Anreise zum Flughafen istsowohl für Verzögerungen bei den Kontrollen als auch infolge der allgemeinenRisiken des Straßenverkehrs grundsätzlich ein Sicherheitspolster einzurechnen.Verpasst ein Fluggast, wie im entschiedenen Fall, nach Vollsperrung einer Straßeseinen Flug, ohne einen ausreichend eingeplanten Zeitpuffer, besteht keinAnspruch auf Leistungen aus einer Reiserücktrittsversicherung. Damit war dieVerschiebung des Reiseantritts nicht „unvermeidbar“ im Sinne der Regelungen desVersicherungsvertrages, begründeten die OLG-Richter ihre Entscheidung, denn dieFrau hätte es durch Einplanung eines „entsprechenden Zeitpuffers“ in Händengehabt, rechtzeitig am Flughafen einzutreffen.
News Kategorien
