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Bei einem Verstoß gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung kann einOrdnungsgeld verhängt werden. Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt,wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er dieZuwiderhandlung nicht zu vertreten hat.Dem Thüringer Oberlandesgericht lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor:Eine gerichtlich gebilligte Regelung sah vor, dass ein Umgang zwischen Vater undKind im „14-tägigen Rhythmus von Freitag bis Sonntag“ stattzufinden habe. Dabeihatte der Kindesvater das Kind am Freitag um 16.00 Uhr bei der Kindesmutterabzuholen und es am Sonntag um 17.00 Uhr zur Kindesmutter zurückzubringen. DerVater teilte der Kindesmutter mit, dass er als Inhaber einer Bar aufgrund seinerselbstständigen Tätigkeit berufsbedingt nicht mehr in der Lage sei, denWochenendumgang wahrzunehmen. Anschließend kam es zu Unregelmäßigkeiten bei demUmgang zwischen Vater und Kind. Das zuständige Amtsgericht setzte einOrdnungsgeld fest. Dagegen legte der Vater Beschwerde ein.Das Thüringer OLG kam zu dem Urteil, dass die Aufnahme einer selbstständigenTätigkeit als Gastronom nicht per se einen Entschuldigungsgrund für den zumUmgang berechtigten Elternteil darstellt. Auf die Beschwerde hin hat eslediglich die Höhe des Ordnungsgeldes herabgesetzt.
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März 2026
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Der Betreiber eines Parkplatzes hatte auf dem Platz einen Parkscheinautomatenaufgestellt. Eine Frau stellte ihren PKW gegen 8:11 Uhr auf dem Parkplatz ab undlöste für 4 € einen bis 10:51 Uhr gültigen Parkschein. Da die bezahlte Parkzeitüberschritten war, beauftragte der Betreiber ein Unternehmen mit dem Abschleppendes Fahrzeugs. Erst nach Zahlung der Abschleppkosten von 587,50 € erhielt es dieFrau zurück.Das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem privaten Parkplatz stellt eine verboteneEigenmacht dar, wenn es unbefugt erfolgt. Unbefugt ist das Abstellen einesFahrzeugs auf einem Privatgrundstück nicht nur dann, wenn das Parken überhauptnicht erlaubt ist, sondern auch dann, wenn das Parken an bestimmte Bedingungen(z. B. Nutzung einer Parkscheibe, Zahlung einer Parkgebühr o. Ä.) geknüpft ist.Nutzt der Fahrzeugführer den Parkplatz, ohne sich daran zu halten, fehlt dieZustimmung des Parkplatzbetreibers für das Parken eines Fahrzeugs.In dem oben geschilderten Fall entschied der Bundesgerichtshof: „Wer einFahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einemgebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht.Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen;eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht.“ Der Betreiber war daherberechtigt, das Fahrzeug ohne vorherige Wartezeit abschleppen zu lassen.
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März 2026
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Der Weg zur Kaffeemaschine dient grundsätzlich der eigenwirtschaftlichenTätigkeit (Nahrungsaufnahme, Genussmittel) und steht nicht automatisch unter demSchutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In einem Fall aus der Praxisrutschte eine Arbeitnehmerin aus, als sie gegen 15:30 Uhr im Sozialraum desArbeitgebers, wie üblich gegen diese Uhrzeit, an dem Kaffeemünzautomaten einenKaffee holen wollte. Der Raum war von dem beauftragten Reinigungsunternehmenfeucht gewischt worden und nass, ein Warnschild war aufgestellt. Einige Tagespäter wurde unter anderem ein Bruch des dritten Lendenwirbelkörpersdiagnostiziert.Da in diesem Fall der Arbeitgeber die betriebliche Getränkeversorgungausdrücklich in den Sozialraum verortet hatte, war dieser seiner Risikosphärezuzurechnen. Dies schließt die Säuberung und Reinigung ein. Das Ausrutschen derArbeitnehmerin auf dem von der beauftragten Reinigungsfirma gewischten Boden istdamit dem Gefahrenbereich des Betriebes zuzuordnen. Nach Auffassung desBundessozialgerichts lag somit ein Arbeitsunfall vor.
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März 2026
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Eine auf Initiative des Krankenhausträgers beziehungsweise eines Wahlarztesgetroffene Wahlleistungsvereinbarung mit dem Inhalt, dass wahlärztlicheLeistungen ohne besondere Bedingungen durch einen anderen Arzt als Vertreter desWahlarztes ausgeführt werden, ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof(BGH) entschieden.Nach den Ausführungen des BGH geht es dem Patienten bei Abschluss einerWahlleistungsvereinbarung in erster Linie darum, sich die Leistunghochqualifizierter Spezialisten des Krankenhauses gegen ein zusätzliches Entgelt„hinzuzukaufen“. Der Patient schließt eine Wahlleistungsvereinbarung imVertrauen auf die herausgehobene medizinische Kompetenz des Wahlarztes ab. DerWahlarzt darf im Falle seiner Verhinderung die Kernleistung auf einen Vertreterübertragen, sofern er mit dem Patienten eine entsprechende Vereinbarung wirksamgetroffen hat.
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März 2026
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Wird ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag widerrufen, hat derVerbraucher grundsätzlich Wertersatz für diejenigen Dienstleistungen zu leisten,die der Unternehmer bis zum Widerruf tatsächlich erbracht hat. Bei Werkverträgenumfasst dies jedoch nur solche Leistungen, die sich bereits im Werk verkörperthaben. Im vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall ging es um denWiderruf eines Vertrags über den Einbau eines individuell angepasstenTreppenlifts. Der Unternehmer hatte zwar bereits mit der Vertragsabwicklungbegonnen, der Treppenlift war jedoch noch nicht eingebaut. VorbereitendeTätigkeiten, wie die Herstellung oder Anlieferung noch nicht montierterBauteile, stellen keine erbrachten Leistungen im Sinne des Wertersatzes dar.Das Gericht stellte zudem klar, dass der Widerruf auch bei individuellangefertigten Werken nicht ausgeschlossen ist. Erfolgt der Widerruf nachÜbergabe des individuell hergestellten Werks, sind die empfangenen Leistungenzurückzugewähren: Der Unternehmer hat den Werklohn zu erstatten, der Verbraucherdas Werk zurückzugeben. Ein Ausgleich dafür, dass der Unternehmer dasindividuell hergestellte Werk nur eingeschränkt anderweitig verwerten kann, istnicht vorgesehen.
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März 2026
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Festivalbesucher gekaufteToken nicht zeitlich unbegrenzt zurückgeben können.In dem entschiedenen Fall war es auf dem Festivalgelände untersagt, eigeneSpeisen oder Getränke mitzubringen. Alle Einkäufe bei der Veranstaltung musstenmit speziellen Token bezahlt werden. Diese waren ausschließlich während desFestivals erhältlich und konnten nur vor Ort an bestimmten Kassen sowie nur zufestgelegten Zeiten zurückgegeben werden. Zudem war die Rückerstattung auf max.50 € begrenzt. Nach Festivalende war eine Rückgabe vollständig ausgeschlossen.Ein Verbraucherschutzverband sah darin eine unangemessene Benachteiligung derBesucher. Insbesondere zum Ende der Veranstaltung könnten viele ihre restlichenToken nicht mehr rechtzeitig einlösen, etwa weil sie abreisen müssten. Auch diebetragsmäßige Begrenzung der Rückgabe sei nicht gerechtfertigt.Das OLG Düsseldorf folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Regelungen sindklar und für die Besucher nachvollziehbar. Token sind ausschließlich für diejeweilige Veranstaltung bestimmt und vergleichbar mit Wertmarken aufVolksfesten. Eine Rücknahme nach Veranstaltungsende würde einen erheblichenorganisatorischen Aufwand verursachen. Die Begrenzung auf 50 € diene zudem demSchutz vor Fälschungen.
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März 2026
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In einem vom Landesarbeitsgericht Köln (LAG) entschiedenen Fall schlossen einArbeitnehmer und der Arbeitgeber am 20.6.2023 einen Aufhebungsvertrag mitWirkung zum 30.9.2023. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand imLangzeitkonto des Arbeitnehmers ein Guthaben von 31 Tagen. Zum Ausgleich diesesGuthabens sollte er im Zeitraum vom 18.8.2023 bis 29.9.2023 freigestellt werden.Dementsprechend wurden für den vereinbarten Zeitraum 31 Freistellungstage fürden Arbeitnehmer in das Zeiterfassungssystem eingepflegt. Vom 4.8.2023 bis überdas Ende des Arbeitsverhältnisses am 30.9.2023 hinaus, war der Arbeitnehmerarbeitsunfähig erkrankt. Mit Schreiben seines Anwalts begehrte er u. a. dieAuszahlung von 31 Tagen aus dem Langzeitkonto. Der Arbeitgeber lehnte dieses ab.Die LAG-Richter kamen zu folgendem Urteil: Der aufgrund eines Guthabens in einemLangzeitkonto bestehende Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers wird auch danndurch seine Freistellung erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nachträglich imFreistellungszeitraum arbeitsunfähig erkrankt. Sie führten weiterhin aus, dassgrundsätzlich der Arbeitnehmer das Risiko trägt, die durch Arbeitsbefreiung alsArbeitszeitausgleich gewonnene Freizeit auch tatsächlich nach seinenVorstellungen nutzen zu können.
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März 2026
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Sag nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.Matthias Claudius; 1740 – 1815, deutscher Dichter, Lyriker und Journalist
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März 2026
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Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“ wurdezum 1.1.2026 geändert. Gegenüber der Tabelle 2025 sind die Bedarfssätzeminderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Außerdem sind dieAnmerkungen zur Tabelle um Regelungen des angemessenen Selbstbehalts bei derInanspruchnahme von Kindern auf Elternunterhalt und von Großeltern aufEnkelunterhalt ergänzt worden. Die in der Tabelle ausgewiesenen Richtsätze sind Erfahrungswerte, die denLebensbedarf des Kindes ausgerichtet an den Lebensverhältnissen der Eltern undan seinem Alter auf der Grundlage durchschnittlicher Lebenshaltungskostentypisieren, um so eine gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte zuerreichen.Zum 1.1.2026 betragen die Regelsätze bei einem Nettoeinkommen des/derUnterhaltspflichtigen bis 2.100 €: * 486 € für Kinder von 0 – 5?Jahren * 558 € für Kinder von 6?– 11 Jahren * 653 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und * 698 € für Kinder ab 18 Jahren.Die Sätze steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.Die gesamte Tabelle befindet sich auf der Internetseite des OberlandesgerichtsDüsseldorf unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de – Schnellzugriff –Düsseldorfer Tabelle[https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/index.php].
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Februar 2026
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Der gesetzliche Mindestlohnanspruch kann durch die Überlassung einesFirmenwagens nicht er-füllt werden. Das Mindestlohngesetz verlangt eine Zahlungvon Geld. Ein Firmenwagen kann nicht zur Erfüllung der Mindestlohnpflichtangenommen werden.Ein Arbeitgeber muss also zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagensbereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf dengesetzlichen Mindestlohn zahlen, da durch die Überlassung eines Firmenwagens derMindestlohnanspruch nicht erfüllt wird. Mit seiner vom Gesetz angeordnetenEntstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nichtdurch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträgeabgegolten.So hat bereits das Bundesarbeitsgericht 2016 entschieden, dass der Anspruch aufden gesetzlichen Mindestlohn erst erfüllt ist, wenn die für den Kalendermonatgezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikationder Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit demgesetzlichen Mindestlohn ergibt.
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Februar 2026
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Entfernt ein Unternehmer im Rahmen von Abbruch- oder Demontagearbeiten mehrBauteile als der Besteller nach seiner Vorstellung erwartet, führt dies nichtzwangsläufig zu einer Pflichtverletzung oder zum Verlust desVergütungsanspruchs. Dies verdeutlicht eine Entscheidung des BrandenburgischenOberlandesgerichts.Im zugrunde liegenden Fall hatten die Parteien einen Werkvertrag über bestimmteDemontageleistungen geschlossen. Der Unternehmer führte die Arbeiten aus undrechnete sie anschließend ab. Während der Besteller die Höhe der Vergütung nichtbeanstandete, verweigerte er die Zahlung mit der Begründung, es seien mehrBauteile abgerissen worden als vertraglich vereinbart.Das Gericht sah hierin keine Pflichtverletzung des Unternehmers. Entscheidendwar, dass für den Unternehmer nicht hinreichend erkennbar war, welche Bauteilezwingend zu erhalten und welche abzureißen waren. Fehlt es an einer klaren undeindeutigen Abgrenzung des Leistungsumfangs, geht dies zulasten des Bestellers.Zugleich bejahte das Gericht den Vergütungsanspruch trotz fehlender Abnahme. Dader Besteller keine Erfüllungs- oder Nachbesserungsansprüche mehr geltendmachte, sondern die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigerte und lediglichSchadensersatz verlangte, war eine förmliche Abnahme entbehrlich. DerUnternehmer konnte den Werklohn daher auch ohne Abnahme verlangen.
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Februar 2026
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Hat ein Mieter aus dem Mietverhältnis einen fälligen Gegenanspruch gegen denVermieter, etwa auf Beseitigung eines Mangels (z. B. Reparatur der Heizung),kann er die geschuldete Leistung in angemessenem Umfang bis zur Bewirkung derihm zustehenden Leistung zurückbehalten (Zurückbehaltungsrecht). Voraussetzunghierfür ist stets ein fälliger Gegenanspruch des Schuldners gegen den Gläubiger.Diese Grundsätze lassen sich jedoch nicht auf das Verhältnis zwischenWohnungseigentümer und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)übertragen.Aus dem Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die GdWE auf Erstellung derJahresabrechnungen kann jedoch gegenüber dem Anspruch der GdWE auf Zahlung derauf der Grundlage des Wirtschaftsplans festgelegten Vorschüsse und derbeschlossenen Rücklagen kein Zurückbehaltungsrecht hergeleitet werden.Dementsprechend können Wohnungseigentümer laufende Hausgeldzahlungen nicht mitder Begründung verweigern, dass Jahresabrechnungen ausstehen.Die in einem Wirtschaftsplan ausgewiesenen Vorschüsse sollen zur Verwaltung desGemeinschaftseigentums in dem betreffenden Wirtschaftsjahr tatsächlich zurVerfügung stehen. Es handelt sich um das zentrale Finanzierungsinstrument derGdWE. Die laufenden Vorauszahlungen gewährleisten, dass die für dieBewirtschaftung der Anlage notwendigen Mittel bereitstehen.Ein Zurückbehaltungsrecht könnte alle Wohnungseigentümer dazu verleiten, dieVorschüsse wegen ausstehender Jahresabrechnungen nicht zu zahlen. Dann wäre derGemeinschaft die finanzielle Grundlage für das betroffene Wirtschaftsjahrentzogen. Sie wäre demnach in ihrer Handlungsfähigkeit stark beschränkt. BeiZahlungsausfällen kann etwa eine Versorgungssperre drohen, derVersicherungsschutz kann gefährdet werden und Verzugszinsen können anfallen. Ausdiesem Grund ist auch die Aufrechnung durch den Wohnungseigentümer grundsätzlichausgeschlossen und nur ausnahmsweise zulässig.
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Februar 2026
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In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall ging es umfondsgebundene Riester-Rentenversicherungen, bei denen die spätere Rentenhöheanhand eines im Versicherungsschein festgelegten Rentenfaktors berechnet wird.Dieser Rentenfaktor beruht auf den vom Versicherer angenommenenRechnungsgrundlagen, insbesondere dem Rechnungszins und der kalkuliertenLebenserwartung, und bestimmt die monatliche Rente je 10.000 € Policenwert.Die in einigen Verträgen verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen sahenvor, dass der Versicherer den Rentenfaktor herabsetzen darf, wenn sich nachVertragsschluss unvorhersehbare Umstände ergeben, etwa eine deutlich steigendeLebenserwartung oder dauerhaft sinkende Kapitalmarktrenditen. Auf Grundlagedieser Klausel hatte der Versicherer den Rentenfaktor mehrfach abgesenkt.Der BGH erklärte diese Klausel für unwirksam. Zwar kann ein Versicherer beilangfristigen Vorsorgeverträgen auf nachträgliche Störungen des wirtschaftlichenGleichgewichts reagieren, unzumutbar ist jedoch ein einseitig ausgestaltetesAnpassungsrecht. Die Klausel erlaubte ausschließlich eine Reduzierung derRentenleistung, verpflichtete den Versicherer aber nicht dazu, den Rentenfaktorbei später verbesserten Umständen wieder anzuheben.Damit verstößt die Regelung gegen das sog. Symmetriegebot. Dieses verlangt, dassVerschlechterungen und Verbesserungen der maßgeblichen Umstände gleichbehandeltwerden. Ein Versicherer, der sich das Recht zur Herabsetzung der Leistungvorbehält, muss daher auch verpflichtet sein, positive Entwicklungen invergleichbarer Weise an die Versicherungsnehmer weiterzugeben.
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Februar 2026
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Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Vorlage einer onlineerworbenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne jeglichen Arztkontakt einefristlose Kündigung rechtfertigen kann. Entscheidend ist dabei weniger, ob derArbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig war, sondern ob er mit der Bescheinigungden Eindruck erweckte, die Arbeitsunfähigkeit wurde ärztlich festgestellt.In dem Fall aus der Praxis hatte ein Arbeitnehmer für mehrere Tage einekostenpflichtig über eine Internetplattform bezogene AU eingereicht, die alleinauf einem Fragebogen beruhte. Dabei fand weder ein persönlicher, eintelefonischer oder ein digitaler Kontakt zu einem Arzt statt. Gleichwohl war dieBescheinigung optisch an den sog. „gelben Schein“ angelehnt und enthieltFormulierungen, die eine ärztliche Feststellung suggerierten. Der Arbeitgeberzahlte zunächst Entgeltfort-zahlung, kündigte jedoch fristlos, nachdem Zweifelan der Bescheinigung aufkamen.Das Gericht sah darin einen schweren Vertrauensbruch und eine erheblichePflichtverletzung. Eine Abmahnung musste nicht erfolgen, weil die Täuschung überdas Zustandekommen der AU das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört hatte.
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Februar 2026
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einetarifvertragliche Regelung, nach der sämtliche Beschäftigte einschließlich derTeilzeitbeschäftigten Mehrarbeitszuschläge erst ab der Überschreitung derWochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte erhalten, eine gesetzlich verboteneDiskriminierung der Teilzeitbeschäftigten darstellt. Rechtsfolge ist diegerichtliche „Anpassung nach oben“ mit der Folge, dass auch beiTeilzeitbeschäftigten die Überschreitung ihrer individuellen Wochenarbeitszeitdie tarifvertragliche Zuschlagspflicht auslöst.Dieser Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: ImManteltarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelhandel im Land Brandenburg(MTV) haben die Tarifvertragsparteien einen Mehrarbeitszuschlag von 25 % beiÜberschreitung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigtevon grundsätzlich 38 Std. geregelt. Eine Arbeitnehmerin war als Teilzeitkraft imVerkauf tätig. In einem Zeitraum von 6 Monaten leistete sie über ihrevertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgehend 62 Arbeitsstunden, jedochin keiner Woche mehr als 38 Arbeitsstunden. Sie verlangte mit ihrer Klage unterdem Gesichtspunkt ihrer Diskriminierung als Teilzeitbeschäftigter gegenübervollzeitig Beschäftigten die Zahlung von Überstundenzuschlägen für 62 Stunden.Dies hatte der Arbeitgeber unter Verweis auf die tarifvertragliche Regelung undden grundgesetzlichen Schutz der Tarifautonomie verweigert.Auch das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26.11.2025 entschieden, dassTeilzeitbeschäftigten der tarifvertragliche Mehrarbeitszuschlag zusteht, wennsie ihre individuelle wöchentliche Arbeitszeit proportional zur Zuschlagsgrenzefür Vollzeitbeschäftigte überschreiten.
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Februar 2026
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Wer von seiner Baugenehmigung abweicht, riskiert im schlimmsten Fall denkompletten Abriss. Damit ein Bauwerk noch als das ursprünglich genehmigteVorhaben gilt, müssen die wesentlichen Merkmale unverändert bleiben. Zu diesenMerkmalen gehören vor allem Standort, Grundfläche, Bauvolumen, Zweck, Höhe,Dachform und das äußere Erscheinungsbild.Ändern sich diese Punkte, kommt es darauf an, wie stark die Änderungen sind undob sie wesentliche Auswirkungen haben. Maßgeblich ist, ob durch die Änderungenneue rechtliche Fragen entstehen oder Interessen betroffen sind, die bei derGenehmigung bisher keine Rolle spielten.Wandhöhen sind besonders wichtig. Denn werden die Wände höher oder niedrigergebaut als genehmigt, lässt sich das nicht ohne großen Aufwand und massiveEingriffe in die Gebäudestruktur korrigieren. Deshalb ist eine Abweichung beider Wandhöhe fast immer entscheidend.Ein Teilabriss statt vollständiger Beseitigung ist nur möglich, wenn man dadurcheinen weitgehend legalen Zustand herstellen kann. Reicht ein Teilrückbau nichtaus, um das Bauwerk im Wesentlichen genehmigungskonform zu machen, darf dieBehörde den kompletten Abriss verlangen.
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Februar 2026
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Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt.Joachim Ringelnatz; 1883 – 1934, deutscher Dichter, Maler und Rezitator
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Februar 2026
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Ereignet sich ein Unfall beim Linksabbiegen, spricht regelmäßig der typischeGeschehensablauf dafür, dass der Abbiegende seine besonderen Sorgfaltspflichtennicht beachtet hat.Besondere Anforderungen gelten, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht undMartinshorn im Verkehr unterwegs ist (hier: Katastrophenschutzeinsatz einerRettungshundestaffel). Solche Fahrzeuge dürfen in Notsituationen von denüblichen Verkehrsregeln abweichen, bleiben aber auf die Mithilfe der übrigenVerkehrsteilnehmer angewiesen. Diese müssen unverzüglich Platz schaffen, sobaldsich ein Einsatzfahrzeug nähert. Ob rechts ausgewichen oder besser angehaltenwerden muss, hängt von der konkreten Verkehrssituation ab. Maßgeblich ist, dassdas Fahrzeug mit höchster Priorität freie Bahn erhält.Kommt es dennoch zur Kollision und hat der Geschädigte besonders schwerwiegendgegen seine Pflichten verstoßen, etwa durch unachtsames Abbiegen und fehlendeReaktion auf das Einsatzfahrzeug, kann seine eigene Verantwortung so überwiegen,dass die Betriebsgefahr des Einsatzfahrzeugs vollständig zurücktritt.
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Januar 2026
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Ereignet sich ein Unfall beim Linksabbiegen, spricht regelmäßig der typischeGeschehensablauf dafür, dass der Abbiegende seine besonderen Sorgfaltspflichtennicht beachtet hat.Besondere Anforderungen gelten, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht undMartinshorn im Verkehr unterwegs ist (hier: Katastrophenschutzeinsatz einerRettungshundestaffel). Solche Fahrzeuge dürfen in Notsituationen von denüblichen Verkehrsregeln abweichen, bleiben aber auf die Mithilfe der übrigenVerkehrsteilnehmer angewiesen. Diese müssen unverzüglich Platz schaffen, sobaldsich ein Einsatzfahrzeug nähert. Ob rechts ausgewichen oder besser angehaltenwerden muss, hängt von der konkreten Verkehrssituation ab. Maßgeblich ist, dassdas Fahrzeug mit höchster Priorität freie Bahn erhält.Kommt es dennoch zur Kollision und hat der Geschädigte besonders schwerwiegendgegen seine Pflichten verstoßen, etwa durch unachtsames Abbiegen und fehlendeReaktion auf das Einsatzfahrzeug, kann seine eigene Verantwortung so überwiegen,dass die Betriebsgefahr des Einsatzfahrzeugs vollständig zurücktritt.
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Januar 2026
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Ein Dreizeugentestament ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zulässig, wenn derErblasser sich objektiv oder nach übereinstimmender (subjektiver) Überzeugungaller drei Zeugen in so naher Todesgefahr befindet, dass eine Errichtung vor demBürgermeister oder Notar nicht mehr möglich erscheint.Das Oberlandesgericht München (OLG) stellte dazu jedoch klar, dass dieUnterschrift des unterschriftsfähigen Erblassers zu den zwingendenErfordernissen eines wirksamen Nottestaments gehört. Fehlt sie, liegt einwirksames Nottestament auch dann nicht vor, wenn zweifelsfrei feststeht, dassder Erblasser die Erklärung abgegeben hat. Die Unterschrift des Erblassers istnur dann entbehrlich, wenn er nach eigenen Angaben oder nach der Überzeugung derdrei Zeugen nicht schreiben kann.In dem Fall aus der Praxis wurde ein Dreizeugentestament niedergeschrieben undvon allen unterschrieben, außer von der Erblasserin. Da sie wenige Stunden zuvornoch ein ärztliches Formular eigenhändig unterzeichnet hatte, gingen dieOLG-Richter davon aus, dass sie durchaus in der Lage gewesen wäre, selbst zuunterschreiben. Damit erklärte das Gericht das Dreizeugentestament fürformunwirksam und bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts, keinenErbschein aufgrund dieses Testaments zu erteilen.
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Januar 2026
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