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In der Praxis bieten viele Glasfaseranbieter Verträge mit einer Mindestlaufzeitvon 2 Jahren an. Die Vertragslaufzeit beginnt dabei häufig nach der Beendigungdes Ausbaus, also erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschusses. Das hatzur Folge, dass sich der Kündigungszeitunkt für die Kunden durch den späterenBeginn der Mindestvertragslaufzeit nach hinten verschiebt. Dagegen klagte dieVerbraucherzentrale NRW vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und bekam Recht.Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dürfen bei Verträgen über regelmäßigwiederkehrende Leistungen oder Lieferungen die Allgemeinen GeschäftsbedingungenKunden nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag binden. Eine längere festeVertragslaufzeit ist unwirksam. Mit seinem Urteil v. 8.1.2026 stellte der BGHnun klar, dass die Vertragslaufzeit im Sinne dieser Vorschrift mit demVertragsabschluss und nicht erst im Zeitpunkt der Leistungserbringung beginnt.
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Juni 2026
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Die GEMA verlangte von dem Betreiber eines Seniorenwohnheims eine Lizenz für dieWeiterleitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen innerhalb der Einrichtung. NachAnsicht der GEMA stelle die Verbreitung musikalischer Werke aus ihrem Repertoirean die Bewohner des Heims eine zustimmungspflichtige öffentliche Wiedergabe dar.Der Bundesgerichtshof legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurKlärung vor. Hintergrund war die Auslegung des Begriffs der „öffentlichenWiedergabe“ im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie. Nach dieser Richtlinie habenUrheber grundsätzlich das ausschließliche Recht zu entscheiden, ob ihre Werkeöffentlich wiedergegeben werden dürfen.Der EuGH entschied am 30.4.2026 jedoch, dass die Weiterleitung von Fernseh- undHörfunkprogrammen über ein Kabelsystem in die Zimmer eines Seniorenwohnheimskeine öffentliche Wiedergabe darstellt. Die Bewohner eines Seniorenwohnheimsseien kein „neues Publikum“, an das die Rechteinhaber bei der ursprünglichenAusstrahlung nicht gedacht hätten. Zudem erfolge die Weitersendung nicht überein anderes spezifisches technisches Verfahren.Damit ist für die bloße Weiterleitung der Programme innerhalb einesSeniorenwohnheims keine zusätzliche Lizenz der GEMA erforderlich.
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Juni 2026
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Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Reisende einen Anspruch aufEntschädigung, wenn sie ihren Zielort mit einer Verspätung von 3 Stunden odermehr erreichen, sofern die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umständeverursacht wurde.Der Europäische Gerichtshof hat hierzu klargestellt, dass sich eineFluggesellschaft nicht auf außergewöhnliche Umstände eines vorherigen Flugesberufen kann, wenn die Verspätung des späteren Fluges maßgeblich auf einereigenen Entscheidung beruht. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmenfreiwillig beschließt, auf verspätete Passagiere zu warten. Etwas anderes kannnur gelten, wenn die Entscheidung zwingend war, etwa aufgrund einer rechtlichenVerpflichtung.Im zugrunde liegenden Fall kam es infolge von Verzögerungen an derSicherheitskontrolle zu Verspätungen bei einem früheren Flug. DieFluggesellschaft entschied, auf betroffene Passagiere zu warten und organisierteanschließend die weiteren Flüge neu. Der streitgegenständliche Flug erreichtesein Ziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung.
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Juni 2026
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil erneut klargestellt, dassRückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten strengen Anforderungen unterliegen.Im entschiedenen Fall hatte eine Altenpflegerin an einer vom Arbeitgeberorganisierten Weiterbildung teilgenommen. Der Arbeitgeber übernahm die Kurs- undPrüfungsgebühren und stellte die Arbeitnehmerin für die Dauer der Maßnahmebezahlt frei, wodurch insgesamt erhebliche Fortbildungskosten entstanden. Imvorformulierten Fortbildungsvertrag wurde eine Bindungsdauer von 24 Monaten nachAbschluss der Weiterbildung vereinbart. Für den Fall einer vorzeitigenBeendigung des Arbeitsverhältnisses sah die Vereinbarung eine anteiligeRückzahlung der Kosten von bis zu rund 15.000 € vor.In der Vereinbarung war eine vorformulierte Vertragsklausel enthalten, wonacheine Rückzahlungspflicht bestand, wenn das Arbeitsverhältnis „aus von derArbeitnehmerin zu vertretenden Gründen“ beendet wird. Das BAG hielt dieseFormulierung für zu unklar und zu weitgehend. So könnte sie nämlich auch Fälleerfassen, in denen die Arbeitnehmerin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr inder Lage ist, ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen und aus diesemGrund vorzeitig kündigt.Eine solche Auslegung benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen. Denn sie müsstenselbst dann zahlen, wenn sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nichtsteuern können. Das widerspricht auch der durch das Grundgesetz geschütztenBerufsfreiheit. Rückzahlungspflichten sind nur zulässig, wenn der Arbeitnehmerdurch eigenes Verhalten – etwa eine freiwillige Kündigung ohne zwingenden Grund– Einfluss auf die Bindung hat.Da die Klausel diese Differenzierung nicht klar vornahm, erklärte das BAG siefür unwirksam. Eine geltungserhaltende Reduktion kommt nicht in Betracht. DieArbeitnehmerin musste keine Fortbildungskosten zurückzahlen.Hinweis: Bei der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln sollten diese also immerpräzise formuliert sein und insbesondere Fälle unverschuldeter, dauerhafterLeistungsunfähigkeit ausdrücklich ausnehmen. Andernfalls sind sie insgesamtunwirksam.
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Juni 2026
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Der Bundesrat hat am 8.5.2026 einer Regierungsverordnung zugestimmt, diebefristete Ausnahmen vom Lärmschutz für das sog. Public Viewing vorsieht. Damitsind bei der anstehenden Fußball-WM öffentliche Liveübertragungen unter freiemHimmel bis spät in die Nacht möglich. Die Ausnahmeverordnung eröffnet denzuständigen kommunalen Genehmigungsbehörden für einige Wochen zusätzlicheMöglichkeiten, Public Viewing-Veranstaltungen trotz bestehender Einschränkungenzu genehmigen. Dabei sollen sie im Rahmen ihrer Entscheidungen das öffentlicheInteresse an Liveübertragungen gegen die Belange des Anwohnerschutzes abwägen –insbesondere bei Spielen mit spätem Anpfiff. Die Verordnung gilt bis zum31.7.2026.Anmerkung: Findet das Public Viewing im Rahmen einer privaten Veranstaltungstatt (z. B. auf der Terrasse), gelten die Immissionsschutzvorschriften derLänder.
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Juni 2026
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Geld ist rund und rollt. Bildung bleibt.Heinrich Heine; 1797 – 1856, deutscher Dichter, Schriftstellung und Journalist
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Juni 2026
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Nach der Grundbuchordnung (GBO) ist jedem die Einsicht in das Grundbuchgestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.Im Januar 2026 bat ein Mann das Grundbuchamt um Mitteilung derEigentümerkontaktdaten zu einem durch Adresse bezeichneten Haus mit derBegründung, er hätte Interesse, das Haus zu kaufen. Das Amt teilte ihm jedochmit, dass ein bloßes Kaufinteresse kein berechtigtes Interesse im Sinne der GBOist, und lehnte die Herausgabe der Daten ab.Das Oberlandesgericht München kam zu der Entscheidung, dass das Amt dieHerausgabe der Daten zu Recht ablehnte. Das Gericht führte aus, dass fürKaufinteressenten ein berechtigtes Interesse im Sinne der GBO allenfalls nachEintritt in Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer besteht. Die Grundbucheinsichtdarf dagegen nicht dazu missbraucht werden, den Namen des Eigentümers zuerforschen.Ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht besteht daher nicht füreinen Kaufinteressenten oder Nachbarn, der den Namen des Grundstückseigentümersin Erfahrung bringen möchte, um mit diesem wegen eines möglichen Verkaufs desGrundstücks Kontakt aufzunehmen.
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Mai 2026
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In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) entschiedenen Fall strittensich die Parteien um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einemVerkehrsunfall. Ein Mann war mit einem Pkw in südlicher Fahrtrichtung unterwegs.Im Kreuzungsbereich ordnete er sich auf der Linksabbiegerspur hinter vierweiteren Fahrzeugen ein. Nachdem der Linksabbiegerpfeil auf Grün umgeschaltethatte, fuhr er als fünftes und letztes Fahrzeug in die Abzweigung ein. Zurselben Zeit näherte sich aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung ein Linienbus,der die Kreuzung geradeaus passieren wollte. Dabei kam es zur Kollision mit demabbiegenden Pkw. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass für keinen derBeteiligten der Unfall ein unabwendbares Ereignis war.Zulasten des Busfahrers ging die Tatsache, dass die Ampel für den Busunmittelbar vor der Kollision seit mehr als 22 Sek. rot zeigte und er mit leichtüberhöhter Geschwindigkeit fuhr. Zulasten des Pkw-Fahrers ging, dass er sichungewöhnlich lange im Kreuzungsbereich aufgehalten hatte und unter Nutzung derLinksabbiegespur ein Wendemanöver beabsichtigte. Dadurch habe er sich infolgeder geringeren Geschwindigkeit länger (9 Sek.) als üblich (4-4,5 Sek.) imKreuzungsbereich aufgehalten. Die Kollision mit dem für ihn sichtbaren Bus hätteer bei rechtzeitiger Bremsung vermeiden können.Eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten desPkw-Fahrers war hier angemessen, entschieden die Richter des OLG.
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Mai 2026
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Im Erbscheinverfahren wird die Gültigkeit des Testaments von Amts wegen geprüft.Soll ein Erbschein erteilt werden, muss nicht nur der erbrechtliche Charakterder Erklärung feststehen, sondern auch deren Echtheit und Eigenhändigkeit. Fehltinsofern die Überzeugung des Gerichts, geht dies zulasten desjenigen, der Rechteaus der Urkunde herleiten will. Im Zweifelsfall ist von Amts wegen einschriftvergleichendes Gutachten einzuholen.Da eine absolute Gewissheit der Echtheit eines Testaments imnaturwissenschaftlichen Sinne fast nie zu erreichen und die theoretischeMöglichkeit des Gegenteils der Tatsache, die festgestellt werden soll, kaumauszuschließen ist, genügt für die richterliche Überzeugung ein für daspraktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der vernünftige Zweifelausschließt. Es reicht aus, wenn das Gericht keine „vernünftigen Zweifel“ an derEchtheit des Testaments hat, auch wenn ein Sachverständiger in seinemwissenschaftlich begründeten Gutachten im Hinblick auf die objektivenBefundlücken nur von einer weit überwiegenden, einfachen oder hohenWahrscheinlichkeit der Urheberschaft des Erblassers ausgegangen ist.
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Mai 2026
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Ein Vermieter, der bei einem langfristigen Mietvertrag eine unberechtigteKündigung wegen eines behaupteten Schriftformmangels ausspricht, kann sichschadensersatzpflichtig machen, wenn der Mieter infolge der Kündigung dasMietobjekt räumt und zurückgibt.Im entschiedenen Fall hatte zwar der Vermieter zwei Großkanzleien im Rahmeneiner Due-Diligence-Prüfung beim Erwerb des Anwesens eingeschaltet, die dieKündigung im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung als erfolgversprechendbewerteten. Dies ließ das Verschulden des Vermieters jedoch nicht entfallen.Dem Mieter fällt bei einer Kündigung des Vermieters regelmäßig keinMitverschulden zur Last, auch wenn er das Mietobjekt freiwillig räumt. EinMitverschulden kommt nur in Betracht, wenn der Mieter die gebotene Sorgfaltaußer Acht lässt, etwa wenn die Unwirksamkeit der Kündigung für ihn eindeutigerkennbar ist und nicht lediglich formelle, behebbare Mängel vorliegen. Jegewichtiger die vom Vermieter angeführten Kündigungsgründe erscheinen, destoweniger ist es dem Mieter zuzumuten, sich auf eine Auseinandersetzungeinzulassen oder einen Rechtsstreit zu riskieren.
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Mai 2026
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte klar, dass einem Mitarbeiter, der füreinen kirchlichen Arbeitgeber arbeitet, nicht zwangsläufig wegen einesKirchenaustritts gekündigt werden kann.Im konkreten Fall ging es um eine private Organisation, deren Selbstverständnisauf religiösen Grundsätzen beruht. Sie verlangte von einem Mitarbeiter, derMitglied einer bestimmten Kirche war, während des laufenden Arbeitsverhältnissesnicht aus dieser Kirche auszutreten, ansonsten drohte die Kündigung. DieOrganisation beschäftigte jedoch andere Personen, die die gleichen Aufgaben wieder betreffende Mitarbeiter wahrnehmen, ohne von ihnen zu verlangen, dass sieMitglieder dieser Kirche sind.Der EuGH stellte klar, dass eine solche Verpflichtung mit dem Unionsrechtunvereinbar ist, wenn sie nicht gerechtfertigt werden kann. Maßgeblich ist, obdie religiöse Zugehörigkeit für die konkrete Tätigkeit eine wesentliche,rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Ob dieseVoraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, hat nun das Bundesarbeitsgerichtzu prüfen, das dem EuGH die Frage vorgelegt hatte.
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Mai 2026
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Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) hatte zu entscheiden, ob eine perE-Mail gestellte Zimmeranfrage mit anschließender Reservierungsbestätigungbereits eine verbindliche Buchung darstellt.In dem entschiedenen Fall erhielt ein Hotel per E-Mail von einem Unternehmen mitdem Betreff „Zimmeranfrage“ eine Anfrage über die Reservierung mehrerer Zimmerfür zwei Zeiträume. Das Hotel bestätigte die Buchung, gab dabei jedochversehentlich abweichende Daten an und korrigierte diesen Fehler kurz darauf perweiterer E-Mail. Gleichzeitig wurde um Übermittlung einer Gästeliste gebeten,worauf keine Reaktion erfolgte. Nach Ablauf der angefragten Zeiträume stelltedas Hotel 90 % der Gesamtkosten in Rechnung.Nach der Entscheidung des OLG war jedoch kein Beherbergungsvertrag zustandegekommen. Die mit „Zimmeranfrage“ überschriebene E-Mail stellte keinrechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags dar. Eineverbindliche Erklärung liegt nur dann vor, wenn der Zimmerpreis dem Anfragendenbereits bekannt ist oder in der Anfrage ausdrücklich genannt wird. Fehlt eshieran, ist eine solche Anfrage lediglich als unverbindliche Bitte zu verstehen,die angefragten Zimmer vorläufig freizuhalten und dem Anfragenden bei Feststehendes Preises eine vorrangige Buchungsmöglichkeit einzuräumen.
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Mai 2026
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Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hatte sich mit der Frage zu befassen, obFluggesellschaften für übliches Handgepäck zusätzliche Gebühren verlangendürfen. In dem vom OLG entschiedenen Fall ging es um die Praxis einer Airline,im Basistarif lediglich ein sehr kleines Handgepäckstück (hier: 40 x 30 x 20 cm)kostenfrei zuzulassen. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck – etwa einenüblichen Kabinenkoffer – mussten Fluggäste einen Aufpreis zahlen.Nach Auffassung des Gerichts verstößt eine solche Praxis gegen europäischesRecht. Angemessenes Handgepäck ist kein optionaler Zusatz, sondern einunverzichtbarer Bestandteil der Beförderung. Solange Gewicht und Größe in einemvernünftigen Rahmen bleiben und Sicherheitsvorgaben eingehalten werden, darfhierfür kein gesondertes Entgelt verlangt werden. Die Beschränkung auf eineinziges, sehr kleines Gepäckstück ohne Aufpreis ist daher unzulässig.Fluggesellschaften sind verpflichtet, zumindest ein angemessenes Handgepäckstückim Ticketpreis zu inkludieren.Hinweis: Die Airline hat gegen das Urteil Einspruch eingelegt.
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Mai 2026
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Ein Unterhaltsrückgriff durch den Sozialhilfeträger auf ein erwachsenes Kind,dessen Eltern vom Sozialamt Leistungen erhalten, ist beschränkt. So geht einmöglicher Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder erst dannauf den Sozialhilfeträger über, wenn das Einkommen des Kindes einen Jahresbetragvon 100.000 € übersteigt. Dabei wird gesetzlich vermutet, dass dieseEinkommensgrenze nicht überschritten wird. Erst wenn hinreichende Anhaltspunktefür ein Überschreiten dieser Grenze vorliegen, darf der Sozialhilfeträgerweitere Ermittlungen aufnehmen.Wann Anhaltspunkte „hinreichend“ für die Annahme sind, dass unterhaltspflichtigeKinder über ein Einkommen von über 100.000 € im Jahr verfügen, ist anhandallgemeiner Erfahrungswerte zu beurteilen, z. B. aus Recherchen in öffentlichzugänglichen Informationsquellen. In dem vom Landessozialgericht Bayernentschiedenen Fall hatte der Sozialhilfeträger die Angaben des StatistischenBundesamtes zur allgemeinen Einkommensentwicklung genutzt.
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Mai 2026
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Für alle Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte, dieüber eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, wird zum 19.6.2026 einWiderrufs-Button verpflichtend. Ziel ist es, Verbrauchern die Möglichkeit zugeben, online geschlossene Verträge ebenso einfach zu widerrufen, wie sieabgeschlossen wurden.Die Ausgestaltung erfolgt in 2 Stufen. Zunächst gibt der VerbraucherVertragsdaten ein, anschließend bestätigt er den Widerruf über eine gesonderteSchaltfläche. Zulässig sind nur wenige Pflichtangaben, etwa Name,Vertragszuordnung und Kontaktdaten für die Eingangsbestätigung. WeitereAbfragen, insbesondere zum Widerrufsgrund, sind unzulässig.Nach Abgabe des Widerrufs muss der Unternehmer unverzüglich eineEingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail)übermitteln. Diese dient lediglich dem Nachweis des Zugangs, nicht derrechtlichen Wirksamkeit.Der Gesetzgeber schreibt hierzu u. a. vor: „Die Widerrufsfunktion muss gutlesbar mit ‚Vertrag widerrufen‘ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigenFormulierung beschriftet sein. Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist aufder Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und fürden Verbraucher leicht zugänglich sein.“
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Mai 2026
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine variable,zielabhängige Vergütung während der Elternzeit anteilig gekürzt werden darf.Selbst dann, wenn die zugrunde liegende Betriebsvereinbarung keine ausdrücklicheKürzungsregelung enthält.Im Streitfall hatte ein Arbeitnehmer seine Ziele im Jahr 2022 deutlichübererfüllt, befand sich jedoch an 62 Tagen in Elternzeit. Der Arbeitgeberkürzte die variable Vergütung entsprechend. Zu Unrecht, meinte der Arbeitnehmer,da sich die variable Vergütung ausschließlich nach den quantitativ bemessenenErfolgen im Jahresverlauf richtet.Das BAG stellte jedoch klar. Auch eine variable Vergütung ist regelmäßigarbeitsleistungsbezogenes Entgelt und unterliegt damit dem Grundsatz „OhneArbeit kein Lohn“. Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, bestehtkeine Verpflichtung zur Arbeitsleistung und somit auch kein Vergütungsanspruch.Dass in dem entschiedenen Fall die aktuelle Betriebsvereinbarung keineKürzungsregelung enthält, ändert daran nichts. Eine solche wäre nur erforderlichgewesen, wenn ausdrücklich eine Ausnahme vom gesetzlichen Grundsatz gewolltgewesen wäre.
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Mai 2026
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Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir wünschst für diese Welt.Mahatma Gandhi; 1869 – 1948, Pazifist und Menschenrechtler
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Mai 2026
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Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Mieter nachAbschluss des Mietvertrags vom Vermieter die Erlaubnis verlangen, einen Teil derWohnung einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, sofern hierfür einberechtigtes Interesse besteht. Das kann z. B. bei einem längerenAuslandsaufenthalt der Fall sein.In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall ging es auch um eineUntervermietung während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. Ein Mann warseit dem Jahr 2009 Mieter einer in Berlin gelegenen Zweizimmerwohnung. DieNettokaltmiete belief sich auf monatlich 460 €.Aufgrund eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts vermietete er die Wohnungohne Untervermietungserlaubnis ab Anfang des Jahres 2020 für monatlich 962 €(nettokalt) zuzüglich einer Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung (insgesamtmonatlich 1.100 €) an zwei Untermieter. Nachdem die Vermieterin den Mieter wegenunerlaubter Untervermietung vergeblich abgemahnt hatte, erklärte sie im Februar2022 die fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses.Die Richter des BGH entschieden, dass der Vermieterin ein Anspruch auf Räumungund Herausgabe der angemieteten Wohnung zusteht. Die Kündigung ist wirksam, dennder Mieter hat seine Pflichten aus dem Mietverhältnis durch die ohne Erlaubnisvorgenommene Untervermietung der Wohnung erheblich verletzt. Ihm stand einAnspruch auf Erteilung einer – gewinnbringenden – Untervermietung nicht zu. Soist die Untervermietung von der Überlegung getragen, dem Mieter die Wohnung imFalle einer wesentlichen Änderung seiner Lebensverhältnisse zu erhalten. DerZweck der Untervermietung besteht hingegen nicht darin, dem Mieter hierdurcheine Möglichkeit der Gewinnerzielung zu verschaffen.
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April 2026
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Unternehmen sind grundsätzlich berechtigt, Bonitätsauskünfte bei der Schufaeinzuholen, sofern ein sog. berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches bestehtinsbesondere dann, wenn ein Unternehmen in Vorleistung tritt, etwa indem Warenoder Dienstleistungen vor der Bezahlung bereitgestellt oder Kredite gewährtwerden.Seit dem 17.3.2026 hat die Schufa zur Berechnung des Scores neue Regeln. Derneue Score basiert nun auf 12 Kriterien anstatt auf bisher über 200. Für jedesder nachfolgenden Kriterien werden Punkte vergeben, die in die Gesamtbewertungeinfließen. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher die Kreditwürdigkeit * Zahlungsstörungen * Alter des ältesten Bankvertrags * Alter der ältesten Kreditkarte * Alter der aktuellen Adresse * Alter des jüngsten Rahmenkredits * Anzahl von Anfragen und Abschlüssen für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen 12 Monaten * Anzahl Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen 12 Monaten * Ratenkredite in den vergangenen 12 Monaten * Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite * Kreditstatus * Immobilienkredite oder Bürgschaften * Vorliegen einer Identitätsprüfung
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April 2026
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Bei Gewerberaummietverhältnissen besteht weiterhin das Recht des Mieters zurEinsichtnahme in die Originalbelege zur Betriebskostenabrechnung. EineBereitstellung der Belege in digitaler Form ist nicht ausreichend.Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden. NachAuffassung des Gerichts bleibt es im Gewerberaummietrecht grundsätzlich dabei,dass dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die Originalunterlagen zu gewährenist.Daran ändere auch die zum 1.1.2025 durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetzeingeführte gesetzliche Neuregelung nichts, die den Vermieter berechtigt, dieBelege auch elektronisch bereitstellen zu dürfen. Diese Regelung ist nur aufWohnraummietverhältnisse direkt anwendbar. Für Gewerberaummietverhältnissebleibt es daher bei der bisherigen Rechtslage. Der Mieter kann weiterhinverlangen, die Originalbelege einzusehen. Eine ausschließlich digitaleBereitstellung der Unterlagen reicht hierfür nicht aus.
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April 2026
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